Kinderschutzkonzept des Leipziger Turnvereins e. V.

 

Ziel und Grundverständnis

Der Leipziger Turnverein e. V. übernimmt Verantwortung für das Wohl der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen.

Kinderschutz bedeutet für uns nicht nur den Schutz vor sexualisierter Gewalt. Kinder und Jugendliche sollen im Verein vor körperlicher, psychischer und verbaler Gewalt, vor Diskriminierung, Grenzverletzungen, Vernachlässigung sowie vor gesundheitlich unangemessenen Trainingsmethoden geschützt werden.

Kinderschutz beginnt deshalb im täglichen Training. Kinder und Jugendliche sollen sich sicher fühlen, ernst genommen werden und ihre eigenen Grenzen äußern dürfen. Training, Übungen und Belastungen werden ihrem Alter, Entwicklungsstand und individuellen Leistungsvermögen angepasst.

Der Schutz und die gesunde Entwicklung des Kindes haben Vorrang vor sportlichem Erfolg.

2. Geltungsbereich und Verantwortung

Dieses Kinderschutzkonzept gilt für alle Angebote des Leipziger Turnvereins e. V., an denen Kinder oder Jugendliche teilnehmen.

Es gilt für

  • Vorstandsmitglieder,
  • Übungsleiterinnen und Übungsleiter,
  • Trainerinnen und Trainer,
  • Betreuerinnen und Betreuer,
  • haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende sowie
  • sonstige Personen, die regelmäßig im Auftrag des Vereins mit Kindern und Jugendlichen tätig sind.

Alle genannten Personen erhalten dieses Kinderschutzkonzept und unterzeichnen den als Anlage beigefügten Verhaltens- und Ehrenkodex.

Der Vorstand trägt die organisatorische Verantwortung für die Umsetzung des Konzeptes.

Kinder, Jugendliche, Eltern und Vereinsmitarbeitende können sich unmittelbar und vertraulich an diese Person oder an ein Mitglied des Vorstandes wenden.

3. Risikoanalyse und Schutzmaßnahmen im Trainingsbetrieb

Der Sport bringt besondere Situationen mit sich, die für ein fachgerechtes Training notwendig sein können, zugleich aber erhöhte Aufmerksamkeit erfordern.

3.1 Helfen und Sichern

Beim Gerätturnen ist Körperkontakt beim Helfen und Sichern teilweise notwendig.

Deshalb gilt:

  • Körperkontakt erfolgt nur, soweit er aus sportfachlichen oder sicherheitsbezogenen Gründen erforderlich ist.
  • Hilfegriffe werden den Kindern altersgerecht erklärt.
  • Persönliche Grenzen der Kinder werden respektiert.
  • Äußert ein Kind Unbehagen oder lehnt einen nicht sicherheitsnotwendigen Körperkontakt ab, wird dies respektiert.
  • Hilfegriffe dürfen niemals sexualisiert, unangemessen oder unnötig sein.
  • Soweit eine unmittelbare Unfallgefahr besteht, hat die Sicherung des Kindes Vorrang.

3.2 Schmerzen, Angst und Belastung

Kinder und Jugendliche dürfen jederzeit äußern, wenn sie Schmerzen, Angst oder Unwohlsein empfinden.

Schmerzen werden nicht als mangelnde Leistungsbereitschaft bewertet. Übungen, Dehnungen oder Wiederholungen werden nicht gegen den erkennbaren körperlichen Widerstand eines Kindes erzwungen.

Trainingsbelastung, Übungsauswahl und methodischer Aufbau müssen dem Alter, dem Entwicklungsstand und dem individuellen Können entsprechen.

Beschämung, Anschreien, Drohungen, körperliche Strafen oder Training als Strafe sind unzulässig.

3.3 Leistung und Körperbild

Sportliche Leistung rechtfertigt keine Herabsetzung eines Kindes.

Abwertende oder beschämende Äußerungen über Körper, Gewicht, Figur, Leistungsfähigkeit, Angst oder Fehler eines Kindes unterbleiben.

Korrekturen beziehen sich auf die sportliche Aufgabe und zeigen möglichst zugleich eine konkrete Möglichkeit zur Verbesserung auf.

3.4 Umkleiden und Sanitärräume

Umkleide- und Sanitärräume sind besonders geschützte Bereiche.

Erwachsene betreten Umkleideräume von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich nur, wenn dies aus Aufsichts- oder Sicherheitsgründen erforderlich ist. Das Betreten wird vorher angekündigt.

Foto-, Video- und sonstige Bildaufnahmen sind in Umkleide- und Sanitärräumen untersagt.

3.5 Einzelkontakte

Situationen, in denen sich eine erwachsene Betreuungsperson allein mit einem Kind befindet, werden soweit praktikabel transparent gestaltet.

Notwendige Einzelbetreuung, Einzeltraining, Erste Hilfe oder Gespräche sind deshalb nicht ausgeschlossen. Sie sollen jedoch nach Möglichkeit in einsehbaren oder zugänglichen Bereichen stattfinden.

3.6 Digitale Kommunikation

Die Kommunikation mit minderjährigen Vereinsmitgliedern erfolgt sachbezogen und auf den Vereins- bzw. Trainingsbetrieb beschränkt.

Private, sexualisierte, intime oder unangemessene Kommunikation zwischen erwachsenen Betreuungspersonen und Minderjährigen ist unzulässig.

Organisatorische Kommunikation soll nach Möglichkeit über vereinbarte Vereinskanäle bzw. unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten erfolgen.

3.7 Fotos und Videos

Foto- und Videoaufnahmen erfolgen nur im Rahmen der hierfür geltenden Einwilligungen und Vereinsregelungen.

Aufnahmen dürfen Kinder und Jugendliche nicht bloßstellen oder in unangemessenen Situationen zeigen.

Aufnahmen aus Umkleide-, Dusch- oder vergleichbaren Intimbereichen sind ausgeschlossen.

4. Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten

Kinder und Jugendliche haben das Recht,

  • Fragen zu stellen,
  • ihre Meinung zu äußern,
  • bei nicht sicherheitsnotwendigem Körperkontakt Nein zu sagen,
  • Schmerzen und Ängste mitzuteilen,
  • Entscheidungen im Training altersangemessen mitzugestalten und
  • sich über Verhalten von Erwachsenen oder anderen Kindern zu beschweren.

Eine Beschwerde führt für das Kind zu keinen sportlichen Nachteilen.

Hinweise können an Übungsleitende, die Kinderschutz-Ansprechperson oder unmittelbar an den Vorstand gegeben werden.

Auch Eltern, andere Vereinsmitglieder und Außenstehende können Hinweise auf mögliche Grenzverletzungen oder Gefährdungen geben.

5. Auswahl und Sensibilisierung von Mitarbeitenden

Kinderschutz wird bereits bei der Aufnahme neuer Übungsleiterinnen, Übungsleiter, Trainerinnen, Trainer und Betreuungspersonen thematisiert.

Personen, die regelmäßig im Kinder- und Jugendsport eingesetzt werden, verpflichten sich durch ihre Unterschrift zur Einhaltung des Verhaltens- und Ehrenkodexes.

Der Verein entscheidet unter Berücksichtigung von Art, Dauer und Intensität des Kontakts zu Minderjährigen, für welche Tätigkeiten die Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich oder angemessen ist. Gesetzliche oder aufgrund besonderer Vereinbarungen bestehende Verpflichtungen bleiben hiervon unberührt.

Die im Kinder- und Jugendbereich tätigen Personen werden regelmäßig für Fragen des Kinderschutzes sensibilisiert.

6. Vorgehen bei Hinweisen und Verdachtsfällen

Hinweise auf Grenzverletzungen oder eine mögliche Kindeswohlgefährdung werden ernst genommen.

Dabei gelten folgende Grundsätze:

  1. Ruhe bewahren und zuhören.
    Ein Kind wird ernst genommen und nicht unter Druck gesetzt.
  2. Schutz sicherstellen.
    Besteht eine unmittelbare Gefahr, werden unverzüglich die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingeleitet.
  3. Keine eigenen Ermittlungen durchführen.
    Der Verein führt keine Verhöre oder eigenständigen Untersuchungen durch.
  4. Dokumentieren.
    Wesentliche Wahrnehmungen und Äußerungen werden zeitnah, sachlich und möglichst wortgetreu dokumentiert. Tatsachen und eigene Bewertungen werden voneinander getrennt.
  5. Kinderschutz-Ansprechperson bzw. Vorstand informieren.
    Informationen werden nur an diejenigen Personen weitergegeben, die sie zur Bearbeitung des Vorgangs benötigen.
  6. Fachliche Beratung hinzuziehen.
    Bei gewichtigen oder unklaren Verdachtsmomenten wird eine externe Kinderschutz- oder Fachberatungsstelle einbezogen.
  7. Bei akuter Gefahr handeln.
    Bei einer unmittelbaren Gefahr für ein Kind werden Polizei, Rettungsdienst oder die zuständigen Stellen der Kinder- und Jugendhilfe eingeschaltet.

Der Schutz des betroffenen Kindes oder Jugendlichen hat bei allen Entscheidungen Vorrang. Zugleich wird mit Verdachtsmomenten verantwortungsvoll und vertraulich umgegangen.

7. Externe Beratung

Der Verein nutzt bei Bedarf die Beratungs- und Unterstützungsangebote qualifizierter Kinderschutz- und Fachberatungsstellen.

8. Überprüfung des Konzeptes

Das Kinderschutzkonzept wird regelmäßig sowie bei konkretem Anlass überprüft.

Erfahrungen aus dem Trainingsbetrieb, Rückmeldungen von Kindern, Eltern und Übungsleitenden sowie festgestellte Risiken werden bei seiner Weiterentwicklung berücksichtigt.


Anlage 1

Verhaltens- und Ehrenkodex

Leipziger Turnverein e. V.

Dieser Kodex gilt für alle Personen, die im Auftrag des Vereins Verantwortung für Kinder und Jugendliche übernehmen.

Mit meiner Unterschrift verpflichte ich mich zu folgenden Grundsätzen:

1. Würde und Respekt

Ich behandle jedes Kind und jeden Jugendlichen respektvoll und wertschätzend.

Ich dulde keine Herabwürdigung, Diskriminierung, Einschüchterung oder Gewalt.

2. Entwicklung vor Leistung

Ich richte Training und Betreuung am Alter, Entwicklungsstand und individuellen Können des Kindes aus.

Sportlicher Erfolg rechtfertigt weder gesundheitliche Überforderung noch entwürdigendes Verhalten.

3. Körperliche und psychische Unversehrtheit

Ich übe keine körperliche, psychische, verbale oder sexualisierte Gewalt aus.

Ich akzeptiere Schmerzen, Angst und Unwohlsein als wichtige Signale und nehme entsprechende Äußerungen ernst.

4. Nähe, Distanz und Körperkontakt

Ich respektiere persönliche Grenzen und die Intimsphäre der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen.

Körperkontakt und Hilfegriffe setze ich nur ein, wenn sie fachlich oder aus Sicherheitsgründen erforderlich sind.

Ich erkläre Hilfegriffe altersgerecht und respektiere geäußerte Grenzen, soweit keine unmittelbare Sicherung erforderlich ist.

5. Selbst- und Mitbestimmung

Ich ermögliche Kindern und Jugendlichen ihrem Alter entsprechend eigene Entscheidungen und Beteiligung.

Ein Kind darf Fragen stellen, Fehler machen, Unsicherheit äußern und Grenzen setzen.

6. Kommunikation

Ich kommuniziere sachlich und respektvoll.

Beschämende, beleidigende, sexualisierte oder einschüchternde Äußerungen sind ebenso ausgeschlossen wie unangemessene private digitale Kommunikation.

7. Gleichbehandlung

Ich behandle Kinder und Jugendliche unabhängig von Geschlecht, Herkunft, körperlichen Voraussetzungen, Behinderung, sozialem Hintergrund, Religion oder anderen persönlichen Merkmalen fair und respektvoll.

8. Verantwortung und Vorbildfunktion

Ich halte die Regeln des Sports und des fairen Umgangs ein und vermittle sie den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen.

Ich unterstütze weder Doping noch Medikamentenmissbrauch, Manipulation oder andere unfaire Methoden zur Leistungssteigerung.

9. Hinsehen und Handeln

Ich ignoriere Grenzverletzungen oder mögliche Gefährdungen nicht.

Wenn ich entsprechendes Verhalten wahrnehme oder mir davon berichtet wird, handle ich nach dem Kinderschutzkonzept des Vereins und hole bei Bedarf fachliche Unterstützung ein.

Der Schutz des Kindes oder Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.

10. Verbindlichkeit

Ich habe das Kinderschutzkonzept des Leipziger Turnvereins e. V. zur Kenntnis genommen und verpflichte mich, diesen Verhaltens- und Ehrenkodex einzuhalten.

Name: __________________________________________

Funktion im Verein: _______________________________

Ort, Datum: ______________________________________

Unterschrift: _____________________________________